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Berliner Demokratietag
Start / Demokratie & Gesellschaft / Meinungsfreiheit!? Wer entscheidet was man sagen darf?

Meinungsfreiheit!? Wer entscheidet was man sagen darf?

vonTeam Demokratietag erstellt am07/05/202507/05/2025 Demokratie & Gesellschaft, Mitbestimmung, Politische Bildung, Zukunft der Demokratie
Nachdenkliche Person

Wer entscheidet eigentlich darüber, was man sagen darf und was nicht?

Meinungsfreiheit und ihr Gegenstück die Unfreiheit, die eigene Meinung zu äußern, kommt in politischen Debatten immer häufiger auf. Zunehmend viele Menschen sind sich unsicher, was sie sagen dürfen und was nicht. Rechtlich gesehen gibt es hierauf aber eine klare Antwort: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Meinungsfreiheit steht im Grundgesetz!

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
[…] 

Artikel 5 (1) des Grundgesetzes

Was heißt das?

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Sie gilt in Deutschland für alle natürlichen Personen und juristischen Personen, das heißt für alle Einzelpersonen sowie organisierte Gruppen.
Die Meinungsfreiheit gilt gegenüber dem Staat. Dieser darf kritische Stimmen also nicht verbieten. Sie gilt aber auch zwischen den Menschen. Hier ist der Staat in der Verantwortung, dies zu schützen.

Und weiter?

Unter der Meinungsfreiheit werden Meinungen geschützt. Das sind Ansichten, Auffassungen und Überzeugungen. Tatsachen sind nur dann geschützt, wenn sie zur Meinungsbildung dienen. Bewusste Falschbehauptungen und das Verbreiten von Unwahrheiten sind nicht geschützt und unter Umständen sogar verboten.

Warum braucht es die Meinungsfreiheit?

Die Meinungsfreiheit stellt sicher, dass Meinungen nicht verboten werden dürfen. Menschen sollen sich frei eigene Meinungen bilden können. Die freie Meinungsäußerung ist eine Grundlage von Demokratie. Aber es gibt auch bei Grundgesetzen Grenzen.

Grenzen der Meinungsfreiheit

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen
zum Schutze der Jugend und
in dem Recht der persönlichen Ehre. 

Artikel 5 (2) des Grundgesetzes

Was heißt das?

Die Meinungsfreiheit endet, wenn andere geltende Grundrechte verletzt werden. Auch die Beleidigung, Erniedrigung und Verleumdung fällt nicht unter die Meinungsfreiheit. Jugendgefährdende Aussagen, wie das Verbreiten von Hass auf andere Menschen oder Gewaltverherrlichung, etc. sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Außerdem ist es durch Gesetze gegen Volksverhetzung verboten, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, verherrlichen oder zu rechtfertigen. Da setzte das deutsche Recht der Meinungsfreiheit eine klare – historisch bedingte – Grenze.

Außerdem:

Wenn andere Rechte oder Richtlinien durch Aussagen verletzt werden, dürfen diese verboten werden, z.B. Communityregeln in Kommentarfeldern.

Fazit: 

Meinungen dürfen frei geäußert werden, solange es sich tatsächlich um Meinungen handelt (in Abgrenzung z.B. zur wissentlichen Falschdarstellung von Tatsachen (Fake News)) und sie sich innerhalb der wenigen bestehenden Grenzen halten.

Wer Meinungen äußert, muss aber auch akzeptieren, wenn andere Menschen diese kritisieren, andere Ansichten haben und dies ebenfalls kundtun. Auch das gehört zur Meinungsfreiheit und den daraus entstehenden Diskursen. Besonders in den sozialen Medien stoßen gegensätzliche Meinungen immer wieder aufeinander und es entsteht schnell das Gefühl, die eigene Meinung nicht äußern zu dürfen, wenn Kritik daran geübt wird. Kritik und Meinungsverbote sind aber zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Die Behauptung, es gäbe eine Meinungs-Unfreiheit, wird vor allem von populistischen und rechtsextremen Parteien verwendet, um die Legitimität und das Vertrauen in die Demokratie zu schwächen.

Quellen:

Meinungsfreiheit | ABDELKRATIE | bpb.de

Meinungsfreiheit und ihre Grenzen | Freie Rede | bpb.de

Meinungsfreiheit in Deutschland: Man darf so einiges sagen | National Geographic

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